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AGB`s brr exactus GmbH

1. Allgemeines Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen behalten die übrigen Regelungen Gültigkeit

2. Angebot und Abschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Der Abschluss erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch die Ausführung der Bestellung. Für die Richtigkeit von Abbildungen, Zeichnungen, Angaben von technischen Daten und elektrischen Werten übernehmen wir keine Gewähr. Sie sind keinesfalls als zugesicherte Eigenschaft zu betrachten. Änderungen der technischen Daten und Konstruktionen bleiben vorbehalten.

3. Preis und Zahlungsbedingungen Es sind die jeweils am Liefertag gültigen Preise maßgeblich. Die Preise verstehen sich, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, ab Lieferort ausschließlich, Verpackungs- und Versandkosten, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug frei Zahlstelle des Lieferanten zu leisten. Erstaufträge liefern wir gegen Vorauskasse, die durch Banküberweisung zu erfolgen hat. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Die Aufrechnung gegen Ansprüche der Firma brr exactus GmbH ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4. Lieferung Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Fälle höherer Gewalt und Betriebsstörungen berechtigen uns die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadenersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fällen ausgeschlossen. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Verpackung wird berechnet und nicht zurück genommen. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert, sind wir berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft seitens des Verkäufers dem Versand gleich und wird berechnet.

5. Eigentumsvorbehalt. Unsere Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgründen, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen. Wir haben das recht, wenn der Käufer in Verzug ist oder unsere Interessen durch die Lage oder durch das Verhalten des Käufers gefährdet sind, das unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Material ganz oder teilweise von unserem Käufer oder dessen Abnehmer herauszuholen und darüber zu verfügen. Die Rücksendung der Ware hat frachtfrei zum Erfüllungsort auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu erfolgen. Von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten für die Rücknahme bei Zahlungsverzug oder Konkurs gehen zu Lasten des Käufers. Be- und Verarbeitung erfolgen von uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechungswertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware, sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur, solange er nicht im Verzug ist verarbeiten und veräußern; eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung ist ausgeschlossen. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ferner nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß folgender Bestimmungen auf uns übergeht. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einem oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der jeweiligen verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Verkäufer mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung, dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekannt zu geben. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 25 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

6. Gewährleistung Der Käufer hat Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen. Bei unrechtmäßigen Beanstandungen sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Kosten zu berechnen. Haftung für Mängel wird nur insoweit übernommen, als von Seiten der Lieferwerke Ersatz geleistet wird. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Verwendung, fehlender Montage, sowie eigenmächtigen Reparaturen am Liefergegenstand. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Der Käufer hat weiter keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Aufwendungen, die ihm im Rahmen oder aus Anlass der Feststellung und Beseitigung von Mängeln an der von uns gelieferten Gegenstände erwachsen.

7. Rücksendungen Waren dürfen nur mit unserem Einverständnis zurück gesendet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir bei unfreien Sendungen die Annahme verweigern.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Erfüllung für Lieferung und Zahlung gilt der Sitz des Verkäufers. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz des Verkäufers.